Zensus

Im Mai 2022 beginnt die Datenerhebung zur Durchführung der Volkszählung 2022. Als Eigentümer von Wohngebäuden und Vermieter von Wohnungen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Auskünfte zu unseren Wohnungen und deren Mietern / Bewohnern zu erteilen. Dabei haben wir neben der Anschrift auch die Namen und Vornamen der Mieter sowie die Anzahl der in jeder einzelnen Wohnung wohnenden Personen anzugeben.

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