Antragsformular für Corona-Soforthilfe ab 1. April 2020

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten.

Für die Corona-Soforthilfe wurde das Antragsformular aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen.

Ab 1. April 2020 für werden nur noch die neuen Anträge akzeptiert, vgl. Anlage!

Die bisher eingegangenen Anträge gelten weiter und werden derzeit bearbeitet.

Ferner wurde ein Merkblatt zum Soforthilfeprogramm und ein FAQ-Katalog veröffentlicht, in welchem die häufigsten Fragen beantwortet werden, vgl. Anlagen.

 

Anlagen:


Anlage 1 – Merkblatt Soforthilfen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe einschließlich Künstler und Kulturschaffende („Soforthilfe Corona“)


Anlage 2 – Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe des Bundes und des Landes für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe einschließlich selbstständiger     Künstler und Kulturschaffender


Anlage 3 – FAQ Bundes- und Landessoforthilfeprogramm Corona