Mieterinformation zur sozialen Sicherung aufgrund der Corona-Pandemie

Sie können schneller und einfacher Geld beantragen!

Mieterinformation zur sozialen Sicherung aufgrund der Corona-Pandemie

Es geht darum die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona- Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Deshalb wird der Zugang in die sozialen Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert. Die Sonderregelungen sind zunächst auf den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 befristet.

Für Mieterinnen und Mieter werden vereinfachte Verfahren geschaffen, um beispielsweise Leistungen für Unterkunft und Heizung zu beantragen. Zuständig sind die jeweiligen Wohngeldstellen. In Torgelow und Ferdinandshof das Amt Torgelow-Ferdinandshof und in Eggesin das Amt „Am Stettiner Haff“. Unter diesem Link können Sie Ihren Wohngeldantrag ebenfalls herunterladen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld/Wohngeldformulare

Zum Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie einzureichen:

– aktueller Mietvertrag

– letzte Betriebskostenabrechnung

– Nachweis das die Nutzungsgebühre über das Bankkonto des Mieters bezahlt wurde

– Lohnnachweise der letzten 12 Monate

– aktueller Arbeitsvertrag

– Nachweis der im Haushalt lebenden Kinder – gff. Unterhaltsnachweise

Auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden auf Antrag auf der Grundlage vereinfachter Verfahren erbracht. Entscheidend ist, dass eine Person durch die Auswirkungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie hilfebedürftig geworden ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Haben Sie Fragen? Gern sind wir für Sie da!

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 03976-280550 an oder

schicken Sie uns eine E-Mail: info@tgw-eg.de

 

Ihre Torgelower gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG